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Gefahrgut & Zoll

Gefahrgut-Trainings und Zollthemen

Schulungen über den fachgerechten Umgang mit gefährlichen Gütern

Gefahrgut Seminar Ma Co

Für den Gefahrguttransport gilt es die nationalen und internationalen Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Ladungssicherung und Beförderungsdurchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden.

Unsere zahlreichen Schulungen befassen sich mit der sicheren Abwicklung von Gefahrguttransporten, auf allen Verkehrsträgern. Dabei können sowohl Anfänger die Grundlagen erlernen als auch erfahrene Mitarbeiter ihr Wissen in Spezialkursen vertiefen.

Sie können die Seminare in offenen Kursen bei uns besuchen oder wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und orientieren uns an Ihren betrieblichen Anforderungen. Unser Ziel ist es, dass sich unsere Teilnehmer nach dem Kurs selbstständig im Berufsalltag zu helfen wissen. Daher vermitteln wir neben fundiertem Fachwissen auch praktische Kompetenz, z.B. in unserem Verpackungslabor.

Die Fülle komplexer Zollvorschriften stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Für eine reibungslose und schnelle Zollabwicklung und um Fehlerquellen vorzubeugen, sind sorgfältig ausgebildete und regelmäßig geschulte Mitarbeiter unentbehrlich.
Wir bieten Ihnen auf die maritime Hafenwirtschaft abgestimmte Zoll-Seminare an.
Unser Kooperationspartner ist die Hamburger Zollakademie (HZA).

Unser Seminar- und Bildungsangebot umfasst:

  • Grundlehrgänge für Gefahrgutbeauftragte (Straße/ Schiene/ See/ Binnenschiff)
  • Fortbildung/Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte
  • Schulungen für verantwortliche / beauftragte Personen
  • Binnenschifffahrt – ADN Sachkunde (Basis und Wiederholungskurse Trockengüter- und Tankschiffe (Typ N))
  • ADR-Fahrerschulung (Basis und Aufbaukurse)
  • Luftverkehr nach IATA / ICAO Basislehrgänge und Refresher (Versender, Verpacker, Berater)
  • Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz: Erlaubnis und Befähigung nach §§ 7, 20 (Grund- und Wiederholungslehrgang)
  • Schulungen nach der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH)
  • Seminare zu den Neuerungen im Gefahrgutrecht
  • Spezialkurse für Verpacker, Lithiumbatterieversand u.a.
  • Zoll in der Hafenwirtschaft – für Einsteiger

Das Sprengstoffgesetz schreibt vor, dass verantwortliche Personen im Unternehmen ihre Tätigkeiten nur dann ausüben dürfen, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass diese verantwortlichen Personen in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig sein können. Dies können z.B. Sprengungen in Bergwerken, die Aufsichtsführung in der Kampfmittelbeseitigung, die Lagerverwaltung, die Reinigung von Schießständen, der Umgang mit Treibladungspulver, das Abbrennen von Feuerwerk, der Einbau von Sprengkapseln oder Airbags in Fahrzeuge sein sowie der Transport auf der Straße oder das Überlassen explosionsgefährliche Stoffe an andere Personen.

Daher gibt es nicht einen Sprengstoffbefähigungsschein (oder „§ 20-Schein“) als „Universalschein“, mit dem man alle Tätigkeiten ausüben darf, sondern in der Regel wird dieser Schein auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt. Demzufolge gibt es auch verschiedene Lehrgänge, die behördlich zugelassen sein müssen. Unser Lehrgang für die Erlangung des § 20-Scheins ist ein sogenannter Verbringer-Lehrgang, der passend ist für z. B. Fahrer und Speditions- oder Hafenmitarbeiter. Diese hantieren nicht direkt mit den Sprengstoffen, sondern übergeben oder verladen verpackte Güter.

Falls Sie eine Befähigung für den Einbau von Airbags oder Gurtstraffern benötigen, wäre unser Lehrgang nicht passend. Auch ein Befähigungsschein für die Aufsicht auf Baustellen bezüglich eventueller Kampfmittelfunde kann durch unseren Lehrgang nicht erlangt werden. Für alle Tätigkeiten, bei denen der direkte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im Mittelpunkt steht, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gewerbeaufsicht oder in Hamburg im Amt für Arbeitsschutz nach den passenden, zugelassenen Lehrgängen.

  • Wie erlange ich den Befähigungsschein nach § 20 bzw. die Erlaubnis nach § 7 SprengG?

Nach Teilnahme an unserem Lehrgang (Voraussetzung ist die Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung) und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis über die Fachkunde. Mit diesem Zeugnis beantragt der Teilnehmer bei der zuständigen Behörde (für TN mit Wohnsitz in HH = Amt für Arbeitsschutz) den eigentlichen Befähigungsschein (blau-graues Heft im A6-Format). Dieser Befähigungsschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Vor Ablauf der Frist muss in der Regel ein Auffrischungslehrgang besucht werden. Mit der Teilnahmebescheinigung des Auffrischungslehrgangs wird – wiederum durch die zuständige Behörde – der Befähigungsschein um weitere 5 Jahre verlängert.

  • Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines muss die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Rechtskräftige Verurteilungen oder die Unterstützung von verfassungswidrigen Vereinen/ Parteien führen in der Regel zum Versagen dieser Zuverlässigkeit.

Der Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengverordnung (SprengV) wird bei der für den Wohnort zuständigen Behörde gestellt, z.B. Amt für Arbeitsschutz – Sprengstoffreferat für in Hamburg wohnhafte Personen oder dem Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen . Die Bearbeitung dieses Antrags kann 5-6 Wochen dauern!

Achtung: Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

E-Learnings sind in den vergangenen Jahren ein fester Bestandteil der beruflichen Weiterbildung geworden. Die Notwendigkeit Zeit und Kosten zu sparen sowie die weltweite Pandemie haben die Entwicklung digitaler Schulungsmöglichkeiten enorm vorangetrieben.

Gute E-Learning-Angebote können herkömmliche Seminare ergänzen und unter bestimmten Umständen sogar ersetzen – das beweist unser Programm „Dangerous Goods incl. Hazmat“, das seit mehr als 20 Jahren auf Schiffen weltweit im Einsatz ist.

Weltweiter Arbeitseinsatz und persönlicher Zeitmangel an Land sind gerade bei Seeleuten Zwangslagen, die durch digitale Technologien zunehmend positiv gelöst werden können.

Mit dem CBT „Dangerous Goods incl. Hazmat“ vermittelt ma-co anwenderfreundlich die aktuellen Gefahrgutvorschriften des IMDG-Codes und des 49CFR – ohne dass sich ein Seemann Zeit an Land für die Schulung freihalten muss.

Die Lösung ist im Sinne der Reederei: durch das Training an Bord entfallen Reise- und Übernachtungskosten. Außerdem reduziert sich der organisatorische Aufwand, denn die Seeleute müssen nicht mehr im wohlverdienten Urlaub zur Schulung geschickt werden. Dabei ist allen Beteiligten klar: Eigenverantwortliches Lernen braucht eine hohe Eigenmotivation. Deshalb sind Übersichtlichkeit und Spaß an der Sache wichtig.

Das Lernprogramm enthält neben Fachwissen aus dem IMDG Code praktische Anwendungsbeispiele: hier wird auf Denkfehler und Stolpersteine aufmerksam gemacht. Auch gibt es am Ende jeden Kapitels einen sogenannten „Practice-Part“: die Teilnehmenden, z.B. Ladungsoffiziere, können durch Übungsfragen selbst einschätzen, ob sie die erworbenen Kenntnisse verstanden haben. Fühlt sich der Teilnehmer fit für die Prüfung, kann er per E-Mail bei ma-co Prüfungsfragen anfordern. Löst er mehr als 60 % dieser Fragen unter Aufsicht des Kapitäns, der die Funktion des work place assessors ausübt, erhält er von ma-co das Zertifikat für ein „Training of Transport of Dangerous Goods at Sea incl. Hazmat“.

Nachteile zum Präsenzunterricht sind der fehlende Austausch mit anderen Teilnehmern und die eingeschränkte Möglichkeit, Fragen zu stellen. Darauf hat ma-co reagiert und fordert die Teilnehmer in der Einleitung auf, den fachlichen Austausch, z. B. durch Networking, zu kultivieren. Zudem wurde vereinbart, dass ma-co innerhalb von 48 Stunden Fragen per Mail beantwortet. Im Rhythmus der Vorschriften-Änderungen aktualisiert ma-co das CBT, so dass Sie immer mit aktuellem, rechtverbindlichem Wissen versorgt sind.

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