Beschreibung
Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) benötigen, müssen für die beabsichtigte Tätigkeit die Fachkunde nachweisen. Diese kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden.
Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang „Verbringen“ vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten:
- Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen duch den Verbringer)
- Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
- Aufbewahren (Lagern)
Inhalt:
- Sprengstoffrechtliche Vorschriften
- Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
- Sicherheitsaspekte, Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
- Prüfung für Teilnehmer des Grundlehrgangs
Ziel
Mit der bestandenen Abschlussprüfung (schriftlich) weisen Sie die Fachkunde für das „Verbringen“ explosionsgefährlicher Stoffe nach.
Zielgruppe
verantwortliche Personen, z.B. Betriebsleiter, Lagerverwalter, Teammeister, Gefahrgutfahrer und Selbständige, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen
Voraussetzung
Das Original einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum SprengG) ist am Kurstag vorzulegen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnort des Teilnehmenden zuständigen Gewerbeaufsicht zu beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen.
Für den Wiederholungslehrgang ist zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw. der Befähigungsschein nach § 20 SprengG am Kurstag vorzulegen.
Zeitplan
- 07.10.2025 08:00 bis 16:00 – Sprengstoffbefähigung / Erlaubnis nach §§7, 20 SprengG für das Verbringen - Grundlehrgang
- 07.10.2025 08:00 bis 15:00 – Sprengstoffbefähigung / Erlaubnis nach §§7, 20 SprengG für das Verbringen - Wiederholungslehrgang