- gültige Seediensttauglichkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Befähigungsnachweis Sicherheitsgrundausbildung (SGA) oder ggf. die Bescheinigung über die Teilnahme am Auffrischungslehrgang
- im Auftrag der BRD ausgestellter Qualifikationsnachweis nach Regel V/2 (6,7) der Anlage zum STCW-Übereinkommen
- im Auftrag der BRD ausgestellter Qualifikationsnachweis nach Regel V/2 (8) der Anlage zum STCW-Übereinkommen
- 12 Monate Fahrzeit innerhalb der letzten 5 Jahre auf Fahrgastschiffen
Preis: | Auf Anfrage |
---|---|
Termin: | Auf Anfrage |
Zeit: | Auf Anfrage |
Ort: | ma-co Hamburg Köhlbranddeich 30 20457 Hamburg → Route anzeigen |
Bemerkung: | Preis inklusive Verpflegung. |
Weitere Termine
- 29.11.2024
Veranstaltungsort: ma-co Hamburg
Beschreibung
Der Lehrgang richtet sich an den Kapitän, die Offiziere und jedes weitere Besatzungsmitglied, die nach Maßgabe der Sicherheitsrolle für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich sind und bereits an einer Grundausbildung basierend auf Regel V/2 (6,7 und 8) der Anlage zum STCW-Übereinkommen teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte von Regel V/2 Abschnitt 9 (Passenger safety, cargo safety and hull integrety training) NICHT Bestandteil des Auffrischungskurses sind!
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte von Regel V/2 Abschnitt 9 (Passenger safety, cargo safety and hull integrety training) NICHT Bestandteil des Auffrischungskurses sind!
Voraussetzung
Wir sind dazu verpflichtet, Ihre Voraussetzungen anhand von eingereichten Dokumenten zu überprüfen. Bitte senden Sie uns bis Kursbeginn folgende Unterlagen als Kopie - gerne auch per E-Mail - zu: