- gültige Seediensttauglichkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Befähigungsnachweis Sicherheitsgrundausbildung (SGA) oder ggf. die Bescheinigung über die Teilnahme am Auffrischungslehrgang
- im Auftrag der BRD ausgestellter Qualifikationsnachweis nach Regel V/2 (6,7) der Anlage zum STCW-Übereinkommen
- im Auftrag der BRD ausgestellter Qualifikationsnachweis nach Regel V/2 (8) der Anlage zum STCW-Übereinkommen
- 12 Monate Fahrzeit innerhalb der letzten 5 Jahre auf Fahrgastschiffen
Preis: | Auf Anfrage |
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Termin: | Auf Anfrage |
Zeit: | Auf Anfrage |
Ort: | ma-co Hamburg Köhlbranddeich 30 20457 Hamburg → Route anzeigen |
Bemerkung: | Preis inklusive Verpflegung. |
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte von Regel V/2 Abschnitt 9 (Passenger safety, cargo safety and hull integrety training) NICHT Bestandteil des Auffrischungskurses sind!
Voraussetzung