Ziel der regelmäßigen Unterweisungen ist, dass alle Beschäftigten potentielle Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln. Notwendig ist deshalb die regelmäßige Schulung des sicherheitsgerechten Verhaltens.
Anzahl der Vorschriften und inhaltliche Tiefe nach Wunsch und Bedarf zusammenstellbar Beispiele können sein:
- DGUVV 1 / Prävention
- DGUVV 68 / Flurförderzeuge
- DGUVV 52 / Krane
- DGUVV 70 Fahrzeuge
- DGUV 36
- DGUV R 100-500 Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb