
1.790,00 €
pro Person
umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 21 UStG
Datum
29.11.2027 – 06.12.2027, 08:00–17:15 Uhr
Ort
Bremen
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) sieht gemäß § 5 Abs. 1 die Schulung von Gefahrgutbeauftragten in einem anerkannten Lehrgang vor. Die Schulungsanforderungen und die Prüfungen werden in den §§ 5,6 geregelt.
Dieser Lehrgang bereitet auf die bei der Industrie- und Handelskammer abzulegende, schriftliche Prüfung vor und ist von der jeweils zuständigen IHK anerkannt.
nationale Rechtsvorschriften (z.B. GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV)
Systematik der Vorschriften ADR, RID, ADN, IMDG-Code
Verantwortlichkeiten
Klassifizierung
Anforderungen an Verpackungen, Fahrzeuge, Container
Kennzeichnung und Bezettelung
Dokumentation
Buchung einzelner Verkehrsträger möglich.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 5 GbV, mit der Sie zur Prüfung bei der IHK zugelassen werden.
angehende Gefahrgutbeauftragte
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs.
Grundlegende Gefahrgutkenntnisse sind von Vorteil.