
295,00 €
pro Person
umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 21 UStG
Datum
01.06.2027, 08:00–16:00 Uhr
Ort
Bremen
Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) besitzen, müssen in der Regel vor Ablauf der Gültigkeit (nach 5 Jahren) die Fachkunde erneut nachweisen. Dies kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden.
Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang "Verbringen" vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten:
Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen duch den Verbringer)
Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
Aufbewahren (Lagern)
Inhalt:
Sprengstoffrechtliche Vorschriften
Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
Sicherheitsaspekte, Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
Auffrischen der Fachkunde für die Verlängerung des Befähigungsscheins (§ 20) oder der Erlaubnis (§ 7)
verantwortliche Personen, z.B. Betriebsleiter, Lagerverwalter, Teammeister, Gefahrgutfahrer und Selbständige, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen
Das Original einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum SprengG) ist am Kurstag vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der für den Wohnort des Teilnehmenden zuständigen Gewerbeaufsicht zu beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern. Der Personalausweis ist ebenfalls vorzulegen. Für den Wiederholungslehrgang ist zusätzlich die gültige Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw. der Befähigungsschein nach § 20 SprengG am Kurstag vorzulegen.