
295,00 €
pro Person
umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 21 UStG
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Hamburg · Sprengstoffbefähigung / Erlaubnis nach §§7, 20 SprengG für das Verbringen - Grundlehrgang
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Hamburg · Sprengstoffbefähigung / Erlaubnis nach §§7, 20 SprengG für das Verbringen - Grundlehrgang
Datum
01.03.2027, 08:00–16:30 Uhr
Ort
Hamburg
Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) benötigen, müssen für die beabsichtigte Tätigkeit die Fachkunde nachweisen. Diese kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden.
Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang "Verbringen" vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten:
Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen duch den Verbringer)
Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte
Aufbewahren (Lagern)
Inhalt:
Sprengstoffrechtliche Vorschriften
Schnittstellen zum Gefahrgutrecht
Sicherheitsaspekte, Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
Prüfung für Teilnehmer des Grundlehrgangs