
Date
03/15/2027 – 03/17/2027, 08:00–17:15
Location
Bremen
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) sieht gemäß § 5 Abs. 1 die Schulung von Gefahrgutbeauftragten in einem anerkannten Lehrgang vor. Die Schulungsanforderungen und die Prüfungen werden in den §§ 5,6 geregelt.
Dieser Lehrgang bereitet auf die bei der Industrie- und Handelskammer abzulegende, schriftliche Prüfung vor und ist von der jeweils zuständigen IHK anerkannt.
Nationale Rechtsvorschriften (z.B. GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV)
Systematik des ADR
Verantwortlichkeiten
Klassifizierung
Anforderungen an Verpackungen, Fahrzeuge, Container
Kennzeichnung und Bezettelung
Dokumentation
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 5 GbV, mit der Sie zur Prüfung bei der IHK zugelassen werden. Auf Wunsch stellen wir auch eine Bescheinigung nach 1.3 ADR aus.
angehende Gefahrgutbeauftragte
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs. Grundlegende Gefahrgutkenntnisse sind von Vorteil.