Es muss auch Vereinfachungen bei Änderungen von Vorschriften geben: Durch neue Grundsätze für die Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz sind ab 2019 sowohl der Grundlehrgang (mit Prüfung) als auch der Wiederholungslehrgang (ohne Prüfung) eintägig.
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