Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat parallel zur ADR-Vereinbarung M324 eine Multilaterale Vereinbarung (ADN M025) unterzeichnet.
Das bedeutet, dass alle Personen, deren ADN-Sachkunde-Bescheinigung zwischen 1. März und 1. Dezember 2020 abläuft, bis Ende Dezember Zeit für die Verlängerung erhalten. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem ursprünglichen Ablaufdatum der zu erneuernden Bescheinigung.
Vom 26.10. bis 27.10.2020 haben Sie die nächste Möglichkeit Ihre ADN-Sachkunde (Basiskurs) zu verlängern. Anmeldungen senden Sie bitte an anmeldung@ma-co.de oder nutzen Sie den folgenden Link.
Für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, gilt eine Frist bis zu 30.11.2020.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.