Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Covid-19-Inzidenzzahlen hat die Bundesrepublik Deutschland zwei neue multilaterale Vereinbarungen intiiert:
- M333: Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.
- M334: Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigungen muss ab dem Zeitpunkt ihres Ablaufens um fünf Jahre verlängert werden, wenn deren Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 einen Test gemäß Absatz 1.8.3.16.2 ADR bestanden haben.
Die beiden neuen Vereinbarungen ersetzen die Vereinbarung M330, die am 1. März 2021 ausläuft.
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Ihr ma-co Team