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Im ma-co gibt es künftig eine Weiterbildung für Schiffsplaner. Nautiker werden knapp ... weiter
 

ma-co News

10.9.2009

Berufskraftfahrerweiterbildung bei ma-co

Berufskraftfahrerweiterbildung bei ma-co – Wir unterstützen Sie bei Ihrer Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Ab dem 10. September 2009 müssen im Laufe von fünf Jahren alle Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E) verpflichtende Weiterbildungen bei einer anerkannten Weiterbildungsstätte besuchen. ma-co hat die Anerkennung für den Standort Hamburg erhalten und für den Standort Bremen beantragt.

Die Weiterbildung dient dazu, die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten der Anlage 1 der BKrFQG auf dem neuesten Stand zu halten. Die Dauer der gesamten Weiterbildungen ist mit insgesamt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) vorgeschrieben. Die einzelnen Ausbildungseinheiten haben eine Mindestdauer von sieben Stunden. Die Teilnahme an den Seminaren wird durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen.

So können Fahrerlaubnisinhaber, die aufgrund von Besitzstandsregelungen keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Erwerb der Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 Güterkraftverkehr), die Fünfjahresfrist um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis bis zum 10.09.2016 erbringen, sofern die Gültigkeit ihrer aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.

Für Sie im Angebot haben wir folgende Seminare:

- Fatique – Fit am Lenkrad
- Ladungssicherung
- Vorschriften für den Güterverkehr
- ConTrucker
- Konflikte vermeiden
– Kundenorientierung

Weitere Information erhalten Sie von Andreas Kowalski. Rufen Sie ihn gerne unter
040/75 60 82-38 an oder schreiben Sie eine Mail an Andreas Kowalski

 

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Anrufen: +49 (0)40 75 60 82-0 oder +49 (0)421 47 87 79-0